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Informationen

Bußgeldkatalog 2009 - Geschwindigkeitsüberschreitungen

Entscheidungen

Service / Download

Rechtsprechung - Archiv

INFO-BOX
Besteht eine Pflicht zur Richtgeschwindigkeit? Was passiert bei deren Überschreitung? Droht dann ein Bußgeld?
Wer die sogenannte Richtgeschwindigkeit überschreitet, dem drohen indes weder ein Bußgeld noch ein Fahrverbot oder eine Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Die Richtgeschwindigkeit stellt insoweit nur eine Empfehlung dar. Auf Bundesautobahnen und vergleichbar ausgebauten Kraftfahrtstraßen liegt die Richtgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen bei 130 km/h. Kritisch wird das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nur im Falle der Beteiligung an einem Verkehrsunfall. Auch wer grundsätzlich keine Schuld am Unfall trägt, dem droht trotzdem eine Mithaftung von zirka 25 Prozent. Eine höhere Geschwindigkeit ist nur dann für die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld unschädlich, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Verkehrsunfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht vermeidbar gewesen wäre.


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