Vergütung

Beauftragen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei mit einem Fall, so richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG).

Besteht eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung, übnimmt diese oftmals sämtliche Verfahrenskosten und gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. Auf Wunsch führen wir für Sie gerne die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung durch.

Gegebenenfalls schlagen wir auch eine fallspezifische Vergütungsvereinbarung oder Zuzahlung vor, soweit die Bedeutung, die Schwierigkeit oder der Umfang der Rechtsangelegenheit dies erfordern. Hierüber erteilen wir Ihnen im persönlichen Gespräch gerne Auskunft.