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Rechtsanwaltsvergütung

Beauftragen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei mit einem Fall, so richtet sich die Vergütung regelmäßig nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Gegebenenfalls schlagen wir auch eine Vergütungsvereinbarung vor, soweit die Bedeutung, die Schwierigkeit oder der Umfang der Rechtsangelegenheit dies erfordern.

Auf Wunsch führen wir gerne für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zwecks Übernahme der Verfahrenskosten und Auslagen durch.

Im Rahmen der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen kann der Geschädigte vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung regelmäßig auch die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten beanspruchen; und zwar grundsätzlich in voller Höhe, vgl. Amtsgericht Mitte Urteil v. 17.08.2007.

Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Auszug)

Beratung

Beratung, Gutachten
und Mediation (§ 34 RVG)

Erstberatung


bis 190,00 EUR

 Folgeberatung,
Gutachten
bis 250,00 EUR

Außergerichtliche Vertretung in Zivilsachen (z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall, vertragliche Ansprüche: Darlehen, Kaufpreis, Minderung, Rücktritt u.a.)

Gegenstandswert
Höhe bzw. Wert der Forderung
Geschäftsgebühr
Durchschnittlich
Geschäftsgebühr
Höchstsatz
  1.000,00 EUR
110,50 EUR
 bis 212,50 EUR
  3.000,00 EUR
245,70 EUR
bis 472,50 EUR
  5.000,00 EUR
391,30 EUR
bis 752,50 EUR
  8.000,00 EUR
535,60 EUR
bis 1.030,00 EUR
 12.000,00 EUR
683,80 EUR
bis 1.315,00 EUR
 20.000,00 EUR
839,80 EUR
bis 1.615,00 EUR
 35.000,00 EUR
1.079,00 EUR
bis 2.075,00 EUR
 60.000,00 EUR
1.459,90 EUR
bis 2.807,50 EUR
100.000,00 EUR
1.760,20 EUR
bis 3.385,00 EUR
250.000,00 EUR
2.667,60 EUR
 bis 5.130,00 EUR

Vertretung und Verteidigung in Strafsachen

Allgemeine Gebühren
Grundgebühr30,00 bis 300,00 EUR
Ermittlungsverfahren
Polizei, Staatsanwaltschaft

Verfahrensgebühr

30,00 bis 250,00 EUR

Einstellung des Verfahrens
140,00 EUR
Erster Rechtszug
Amtsgericht

Verfahrensgebühr

30,00 bis 250,00 EUR

Terminsgebühr je
Hauptverhandlungstag
60,00 bis 400,00 EUR
 Entbehrlichkeit der
(weiteren) Hauptverhandlung
140,00 EUR
Zweiter Rechtszug
Berufung | Landgericht

Verfahrensgebühr

70,00 bis 470,00 EUR

Terminsgebühr je
Hauptverhandlungstag
70,00 bis 470,00 EUR
 Entbehrlichkeit der
(weiteren) Hauptverhandlung
270,00 EUR
Dritter Rechtszug
Revision | Oberlandesgericht

Verfahrensgebühr

100,00 bis 930,00 EUR
 Terminsgebühr je
Hauptverhandlungstag
100,00 bis 470,00 EUR
 Entbehrlichkeit der
(weiteren) Hauptverhandlung
515,00 EUR

Vertretung und Verteidigung in Bußgeldsachen

Allgemeine Gebühren
Grundgebühr20,00 bis 150,00 EUR
Verfahren vor der
Verwaltungsbehörde
Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße
von weniger als 40,00 EUR
10,00 bis 100,00 EUR
 Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße
von 40,00 bis 5.000,00 EUR
20,00 bis 250,00 EUR

Einstellung des Verfahrens
55,00 bis 135,00 EUR
Erster Rechtszug
Amtsgericht
Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße
von weniger als 40,00 EUR
10,00 bis 100,00 EUR
 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag
20,00 bis 200,00 EUR
 Verfahrensgebühr bei einer Geldbuße
von 40,00 bis 5.000,00 EUR
20,00 bis 250,00 EUR
 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag
30,00 bis 400,00 EUR
 Entbehrlichkeit der (weiteren)
Hauptverhandlung
55,00 bis 135,00 EUR
Zweiter Rechtszug
Rechtsbeschwerde
Oberlandesgericht
Verfahrensgebühr
70,00 bis 470,00 EUR
 Entbehrlichkeit der (weiteren)
Hauptverhandlung
270,00 EUR

Auslagen

Ablichtungen und Ausdrucke
aus Behörden- und Gerichtsakten
0,50 EUR je Seite
0,15 EUR je Seite (ab der 51. Seite)
Post- und Telefonpauschale
20,00 EUR
Fahrtkosten
0,30 EUR je km

Hinweise
Alle o.g. Beträge zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Die konkrete Vergütungsabrechnung ist einzelfallabhängig.
Eine fallspezifische Vergütungsvereinbarung bleibt vorbehalten.

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