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Rechtsanwaltsvergütung
Beauftragen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei mit einem Fall, so richtet sich die Vergütung regelmäßig nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Gegebenenfalls schlagen wir auch eine Vergütungsvereinbarung vor, soweit die Bedeutung, die Schwierigkeit oder der Umfang der Rechtsangelegenheit dies erfordern.
Auf Wunsch führen wir gerne für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zwecks Übernahme der Verfahrenskosten und Auslagen durch.
Im Rahmen der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen kann der Geschädigte vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung regelmäßig auch die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten beanspruchen; und zwar grundsätzlich in voller Höhe, vgl. Amtsgericht Mitte Urteil v. 17.08.2007.
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