MMelzig
Rechtsanwaltskanzlei

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Die nachfolgenden Formulare sind als PDF-Dateien hinterlegt. Zur Öffnung und Betrachtung der Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader, wie z.B. den Acrobat Reader.

>> Formular zur Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen (Punkte) - Formular als PDF-Datei

>> Formular zum maschinell lesbaren Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids:
Eine einfache Möglichkeit der Antragstellung ist die Nutzung des interaktiven Antragsformulars im Internet unter www.online-mahnantrag.de. Das Formular lässt sich nach dem Ausfüllen auch mit Hilfe eines PDF-Readers wie dem Acrobat Reader auf weißem Blankopapier ausdrucken, wobei die Antragsdaten in einem Barcode umgesetzt werden (sog. Barcode-Antrag). Die Ausdrucke einschließlich dem zu unterzeichnenden Anschreiben werden anschließend dem zuständigen Mahngericht postalisch übersandt.

Hintergrund: Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dem Gläubiger eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel verschafft. Dieses Verfahren eignet sich vor allem dann, wenn der Schuldner die Forderung bzw. den Zahlungsanspruch nicht ernsthaft bestreitet, aber trotzdem nicht zahlt. Ohne Widerspruch oder Einspruch des Schuldners hält der Gläubiger nach nur kurzer Zeit mit dem Vollstreckungsbescheid einen rechtskräftigen Titel in den Händen, aus welchem er 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung, ggf. unter Einschaltung eines Gerichtsvollziehers, gegen den Schuldner betreiben kann.

Gebühren für die Vertretung im Mahnverfahren nach dem RVG (Auszug)

Höhe des Zahlungsanspuchs
Vertretung des Anspruchstellers*
Vertretung des Antragsgegners*
1.000,00 EUR
 85,00 EUR
42,50 EUR
3.000,00 EUR
189,00 EUR
94,50 EUR
5.000,00 EUR
301,00 EUR
150,50 EUR
10.000,00 EUR
486,00 EUR
243,00 EUR
20.000,00 EUR
646,00 EUR
323,00 EUR

* Alle o.g. Beträge zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Die konkrekte Vergütungsabrechnung ist einzelfallabhängig.
Eine fallspezifische Vergütungsvereinbarung bleibt vorbehalten.

>> Prozesskostenrechner für die Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Soweit eine außergerichtliche Lösung einer zivilrechtlichen Angelegenheit, wie beispielsweise die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, eines Vertrags- oder Leistungsanspruchs aus Versicherungsvertrag u.a., nicht gefunden werden konnte, bleibt dem Anspruchsteller oftmals nur der gerichtliche Klageweg. Viele – häufig nicht rechtsschutzversicherte – Verbraucher scheuen indes die Einschaltung der Zivilgerichte aufgrund des damit verbundenen Kostenrisikos. In zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren richten sich die Gerichtskosten regelmäßig nach dem Wert des Streitgegenstands (Höhe der Forderung, Wert des Leistungsanspruchs). Gleiches gilt grundsätzlich für die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, sofern keine fallspezifische Vergütungsvereinbarung getroffenen worden ist.

Mit Hilfe des verlinken Prozesskostenrechners von spiegel-online möchten wir zur Transparenz des Kostenrisikos beitragen und so der Verunsicherung der Verbraucher vorzubeugen helfen. Der Rechner kann für zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass insbesondere in Verfahren vor dem Landgericht (z.B. Wert der Forderung über 5.000,00 EUR) und dem Oberverwaltungsgericht eine anwaltliche Vertretung der jeweiligen Beteiligten obligatorisch ist.

Hinweis: Der verlinkte Kostenrechner berücksichtigt nicht etwaige Auslagen und Gebühren für Ablichtungen und Kopien, für gerichtlich bestellte Sachverständige und Zeugenentschädigungen sowie Fahrt- und Reisekosten u.a., weil diese Positionen oftmals stark einzelfallabhängig sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die dargebotenen Formulare und Informationen allein aus Servicegesichtspunkten veröffentlichen und keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit insbesondere auch für das ermittelte Ergebnis des Prozesskostenrechners übernehmen können. Für Fragen steht Ihnen unser Büro gerne zur Verfügung.

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