MMelzig
Rechtsanwaltskanzlei
Service | Download
Die nachfolgenden Formulare sind als PDF-Dateien hinterlegt. Zur Öffnung und Betrachtung der Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader, wie z.B. den Acrobat Reader.
>> Formular zur Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen (Punkte) - Formular als PDF-Datei
>> Formular zum maschinell lesbaren Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids:
Eine einfache Möglichkeit der Antragstellung ist die Nutzung des interaktiven Antragsformulars im Internet unter www.online-mahnantrag.de. Das Formular lässt sich nach dem Ausfüllen auch mit Hilfe eines PDF-Readers wie dem Acrobat Reader auf weißem Blankopapier ausdrucken, wobei die Antragsdaten in einem Barcode umgesetzt werden (sog. Barcode-Antrag). Die Ausdrucke einschließlich dem zu unterzeichnenden Anschreiben werden anschließend dem zuständigen Mahngericht postalisch übersandt.
Hintergrund: Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dem Gläubiger eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel verschafft. Dieses Verfahren eignet sich vor allem dann, wenn der Schuldner die Forderung bzw. den Zahlungsanspruch nicht ernsthaft bestreitet, aber trotzdem nicht zahlt. Ohne Widerspruch oder Einspruch des Schuldners hält der Gläubiger nach nur kurzer Zeit mit dem Vollstreckungsbescheid einen rechtskräftigen Titel in den Händen, aus welchem er 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung, ggf. unter Einschaltung eines Gerichtsvollziehers, gegen den Schuldner betreiben kann.
Gebühren für die Vertretung im Mahnverfahren nach dem RVG (Auszug)
| Höhe des Zahlungsanspuchs | Vertretung des Anspruchstellers* | Vertretung des Antragsgegners* |
| 1.000,00 EUR | 85,00 EUR | 42,50 EUR |
| 3.000,00 EUR | 189,00 EUR | 94,50 EUR |
| 5.000,00 EUR | 301,00 EUR | 150,50 EUR |
| 10.000,00 EUR | 486,00 EUR | 243,00 EUR |
| 20.000,00 EUR | 646,00 EUR | 323,00 EUR |
* Alle o.g. Beträge zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Die konkrekte Vergütungsabrechnung ist einzelfallabhängig.
Eine fallspezifische Vergütungsvereinbarung bleibt vorbehalten.
>> Prozesskostenrechner für die Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die dargebotenen Formulare und Informationen allein aus Servicegesichtspunkten veröffentlichen und keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit insbesondere auch für das ermittelte Ergebnis des Prozesskostenrechners übernehmen können. Für Fragen steht Ihnen unser Büro gerne zur Verfügung.
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