Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht / Unfallrecht
u.a. Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus Verkehrsunfällen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus Pkw-Kaufverträgen und Pkw-Werk/Reparaturverträgen

INFO-BOX
Bei einer Verletzung durch Verkehrsunfall haben Sie z.B. Anspruch auf Schmerzensgeld, auf Ersatz der Heilbehandlungskosten und Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens. Daneben sind aber auch vermehrte Bedürfnisse, wie beispielsweise die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein sog. Haushaltsführungsschaden vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldrecht

Als Rechtsanwalt vertrete ich Sie im Verkehrsrecht u.a. im Bußgeldverfahren, insbesondere bei drohendem Fahrverbot, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg aufgrund von Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder sog. "Handy"verstößen sowie Vorfahrtsfehlern usw.

                                                                  

INFO-BOX
Als Betroffener sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder auch nur den Anhörungsbogen zurück zu senden. Es besteht zwar grundsätzlich eine bußgeldbewährte Pflicht zur Angabe der Personalien (s. § 111 OWiG). Dies gilt aber nur, wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur teilweise bekannt sind.

Verkehrsstrafrecht
Im Rahmen des Verkehrsstrafrechts beraten und vertreten wir Mandanten u.a. wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) u.a. Hierbei sind wir bereits im Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft und der Polizei tätig und übernehmen auch die Verteidigung in einer etwaigen Hauptverhandlung vor Gericht.

INFO-BOX
Im Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sogenannten Verkehrsstraftat droht nicht selten der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens. Wer auf seine Fahrberechtigung angewiesen ist, sollte daher möglichst frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen und unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen.

Zurück zur Startseite von www.melzig.info