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Rechtsschutzversicherung
Hinweis: Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist keine Voraussetzung für die Übernahme eines Rechtsfalles durch MMelzig Rechtsanwaltskanzlei. Selbstverständlich vertreten wir auch Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung! Die nachfolgenden Ausführungen dienen deshalb lediglich der Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das Wichtigste vorweg:
In Deutschland gilt die freie Anwaltswahl. Das bedeutet, Sie sind nicht auf die von den Rechtsschutzversicherern mitunter vorgeschlagenen sogenannten Partneranwälte bzw. Vertrauensanwälte des jeweiligen Versicherungsunternehmens beschränkt, (z.B. einen Vertrauensanwalt der ROLAND Rechtsschutzversicherung o. einen ADAC-Vertragsanwalt u.a.) sondern können sich den Vertreter Ihrer Interessen grundsätzlich aus der Zahl aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte frei wählen. Dabei übernimmt die Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Vergütung des Anwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes.
Welche Rolle die Wahl der richtigen Anwaltskanzlei für die eigene Interessenvertretung haben kann, veranschaulicht auch der Beitrag der NDR-Sendung "Markt" vom 16.11.2009, "Schwierige Anwaltssuche: Welcher ist der richtige?"
Begriff
Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (= Rechtsschutz). Der genaue Versicherungsumfang lässt sich den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) entnehmen, die dem Versicherungsschein beigefügt sind und Bestandteil des Versicherungsvertrags sind. In aller Regel werden von der Rechtsschutzversicherung folgende Kosten übernommen:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsanwaltes
(freie Anwaltswahl!!)
- Gerichtskosten und behördliche Verfahrenskosten (Auslagen und Gebühren)
- Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
- häufig auch die Kosten eines Privatgutachtens (grds. aber nicht nach Verkehrsunfall)
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Verkehrs-Rechtsschutz
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eignet sich nicht nur für Vielfahrer. Diese Police greift grundsätzlich beim Streit um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Kfz-Werkstatt, beim Ärger mit der Bußgeldbehörde oder sogar bei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat ein.
Tipp: Im Rahmen des Verkehrsrechts, insbesondere in Bußgeldsachen, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Rechtsschutzversicherung und Verkehrsstrafsachen
Beim Vorwurf einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht bereits im Ermittlungsverfahren vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft regelmäßig (vorläufiger) Kostenschutz durch die Rechtsschutzversicherung.
Wird gegen den Betroffenen also ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer sogenannten Verkehrsstraftat geführt, wie z.B. wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ("Fahrerflucht") u.a., so muss der (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherer grundsätzlich eine sog. eingeschränkte Deckungszusage erteilen, die unter dem Vorbehalt steht, dass später keine Vorsatzverurteilung erfolgt. Solange dies nicht der Fall ist, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag, also z.B. auch auf Vorschusszahlungen auf die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten. Wird das Verfahren eingestellt, bzw. wird der Betroffene lediglich wegen fahrlässiger Begehungsweise verurteilt, besteht endgültiger Kostenschutz. Erfolgt später doch eine Vorsatzverurteilung, so kann der Rechtsschutzversicherer allerdings bereits erbrachte Leistungen zurückfordern (rückwirkender Deckungsverlust).
Arbeits-Rechtsschutz
Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss in der ersten Gerichtsinstanz jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die Anwaltskosten selbst tragen. Soweit der Arbeitsrechtsschutz vom Versicherungsvertrag mitumfasst ist, übernimmt grundsätzlich der Rechtsschutzversicherer die gesetzlichen Anwaltskosten.
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bereits bei Androhung einer (betriebsbedingten) Kündigung
Ein Arbeitnehmer kann seine Rechtsschutzversicherung schon bei einer Kündigungsandrohung in Anspruch nehmen und muss nicht warten, bis der Arbeitgeber die Kündigung wahr macht. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem sich ein Mann einen Rechtsanwalt nahm, weil sein Arbeitgeber ihn kündigen wollte, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird. Der Rechtsschutzversicherer wollte die Kosten nicht tragen und war der Aufassung, erst bei tatsächlichem Vorliegen einer Kündigung eintrittspflichtig zu sein.
Bundesgerichtshof Urteil v. 19.11.2008 - IV ZR 305/07 -
Kontaktdaten der wichtigsten Rechtsschutzversicherer (Angaben ohne Gewähr)
ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG | Advocard Rechtsschutzversicherung AG |
| Allianz Versicherungs-AG Königinstraße 28, 80802 München Telefon: 089 3800-0 Telefax: 089 3800-3425 | ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG |
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG | Badische Rechtsschutzversicherung AG |
BRUDERHILFE Sachversicherung AG im Raum der Kirchen | Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG |
Continentale Sachversicherung AG | D.A.S. |
Debeka Allgemeine Versicherung AG Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56058 Koblenz Telefon: 0261 498-46 64 Telefax: 0261 41 40 2 | DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Abraham-Lincoln-Str. 3, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 771 0 Telefax: 0611 771 300 |
DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG Riehler Straße 190, 50735 Köln Telefon: 0221 757-0 Telefax: 0221 757-2200 Regionaldirektion Berlin Schöneberger Ufer 89, 10785 Berlin Telefax: 030 25487 39292 | DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Bonner Straße 323, 50968 Köln Telefon: 0221 376 38-0 Telefax: 0221 376 38-11 |
| HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG Günther-Wagner-Allee 14, 30177 Hannover | HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG Willi-Hussong-Str. 2, 96450 Coburg Telefon: 09561 96-0 Telefax: 09561 96-3636 |
Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G. Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe Telefon: 04821 773-0 Telefax: 04821 773-8888 | Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln Telefon: 0221 8277-500 Telefax: 0221 8277-460 |
| LVM Rechtsschutzversicherungs-AG Kolde-Ring 21, 48126 Münster Telefon: 0251 702 0 Telefax: 0251 702 37 59 | Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit Berckhusenstr. 146, 30625 Hannover Telefon: 0511 5351-0 Telefax: 0511 5351-444 |
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Augustaanlage 25, 68165 Mannheim Telefon: 0621 4204 - 0 Telefax: 0621 4204 - 650 | ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Telefon: 0800 4636835 Telefax: 0211 5295 199 |
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln Telefon: 0221 8277-500 Telefax: 0221 8277-460 | R+V Rechtsschutzversicherung AG Taunusstr.1, 65193 Wiesbaden Telefon: 01802 7858633 Telefax: 0611 533-4500 |
Württembergische Gemeindeversicherung a.G. Tübinger Str. 55, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 1695-1500 Telefax: 0711 1695-4941 | Württembergische Versicherung AG Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart Telefon: 0711 662-0 Telefax: 0711 662-2520 |
Hinweis: Rechtsanwalt Mathias Melzig ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, u.a. in Berlin, Brandenburg, Cottbus, Dessau, Dresden, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Leipzig, Magdeburg und Potsdam als Anwalt und Strafverteidiger vertretungsbefugt.
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