Strafrecht | Verkehrsstrafrecht

Dabei vertreten und verteidigen wir Mandanten in allen Verfahrensabschnitten, d.h. von der ersten Anhörung bzw. Vorladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft (sog. Ermittlungsverfahren) über die Hauptverhandlung vor Gericht und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision) bis hin zu Strafvollstreckungs- und Gnadensachen; ebenso im Jugendstrafverfahren, Strafbefehlsverfahren und in Haftsachen.

INFO-BOX
Häufig ist es die beste Entscheidung, als Beschuldigte/r (vor Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt bzw. Verteidiger) zu dem erhobenen Vorwurf gänzlich zu schweigen. Aus diesem Schweigen dürfen weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren nachteilige Schlüsse gezogen werden (sog. Schweigerecht). Machen Sie dabei auch nicht zu Teilen des Tatvorwurfs Angaben, weil sonst das Schweigen zu den übrigen Fragen Ihnen unter Umständen zum Nachteil gereicht werden kann.

Daneben treten wir auch als Zeugen- oder Opferbeistand auf und unterstützen Geschädigte/Opfer von Straftaten im Nebenklage- und Adhäsionsverfahren.

Im Rahmen des Verkehrsstrafrechts beraten und vertreten wir Mandanten wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) u.a.

INFO-BOX
Im Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sogenannten Verkehrsstraftat droht nicht selten der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens. Wer auf seine Fahrberechtigung angewiesen ist, sollte daher möglichst frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen und ohne Rücksprache mit dem Verteidiger keine Angaben zur Sache machen oder einen Vorladungstermin der Polizei wahrnehmen.

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