Strafrecht
Dabei vertreten und verteidigen wir Mandanten in allen Verfahrensabschnitten, d.h. vom staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung vor Gericht bis hin zu Strafvollstreckungs- und Gnadensachen; ebenso im Jugendstrafverfahren, Strafbefehlsverfahren und in Haftsachen.

INFO-BOX
Häufig ist es die beste Entscheidung, als Beschuldigte/r (vor Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt) zu dem erhobenen Vorwurf gänzlich zu schweigen. Aus diesem Schweigen dürfen weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren nachteilige Schlüsse gezogen werden (sog. Schweigerecht). Machen Sie dabei auch nicht zu Teilen des Tatvorwurfs Angaben, weil sonst das Schweigen zu den übrigen Fragen Ihnen unter Umständen zum Nachteil gereicht werden kann.
Daneben treten wir auch als Zeugen- oder Opferbeistand auf und unterstützen Geschädigte/Opfer von Straftaten im Nebenklage- und Adhäsionsverfahren.
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