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>> Brennpunkt Gebrauchtwagenkauf: Verschleiß oder Sachmangel?
Auch beim Gebrauchtwagenkauf schließt die Verpflichtung des Verkäufers (Autohändler, Autohaus u.a.), den Pkw an den Käufer zu übergeben, die Pflicht ein, dem Käufer das Fahrzeug frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Dem Käufer stehen grundsätzlich auch hier die gesetzlichen Mängelansprüche zu, wenn der Verkäufer diese Pflicht verletzt. Naturgemäß bestehen beim Kauf eines Gebrauchtwagens gegenüber dem Neuwagenkauf jedoch Besonderheiten. In der Praxis streitbefangen ist häufig die Frage, ob der Zustand des Wagens infolge eines Defekts von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge erheblich abweicht. Dann liegt ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor und berechtigt den Käufer grundsätzlich zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (z.B. Nachbesserung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz usw.). Nicht selten beruht der Defekt aber auf einer der gewöhnlichen Abnutzung geschuldeten Verschleißerscheinung, die vom Käufer prinzipiell hinzunehmen ist und auf die der Verkäufer regelmäßig nicht gesondert hinzuweisen braucht. Eine Haftung des Verkäufers für normalen Verschleiß scheidet zumeist aus, unabhängig davon, welche Auswirkungen der Defekt hat. Für die Beurteilung der Frage, ob Verschleißerscheinungen oder Qualitätsabweichungen Sachmängel im Sinne des BGB sind, ist abzuwägen, ob eine normale Abnutzung und Alterung unter Berücksichtigung von Laufleistung und Baujahr des Fahrzeugs vorliegt oder ob der beanzeigte Sachverhalt im Vergleich zu einem Durchschnittsfahrzeug unüblich ist und von einem durchschnittlichen Käufer nicht erwartet werden kann. Hierbei kommt freilich auch dem Kaufpreis eine gewisse Indizwirkung zu.


Zur Abgrenzung von Sachmangel und Verschleiß ist eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen ergangen. Die nachfolgende Übersicht skizziert insoweit nur eine Auswahl der unübersichtlichen Kasuistik:

DefektFahrzeugtyp
Alter, Laufleistung

Mangel oder
Verschleiß

Gericht
Motorschaden infolge eines Ausfalls des Riemenspanndämpferelements
Audi A4 Avant
153.516 km


VerschleißOLG Koblenz
undichte Zylinderkopfdichtung
verschlissener Katalysator
Versagen der Tankanzeige

BMW 316 i
5,5 Jahre
72.000 km

VerschleißAG Fürstenwalde
Spiel der Spurstangen
Ölverlust

Fiat Punto
9 Jahre
120.000 km

VerschleißLG Kassel
Leckage im Motorraum
Ford Galaxy
10 Jahre
150.000 km

MangelOLG Celle
Eindringen von Wasser in den Fußraum der Beifahrerseite
Land Rover
8 Jahre
101.500 km

MangelBGH
leichte Geräusche an der Hinterachse
Mercedes Benz
9 Jahre
92.200 km

VerschleißLG Kleve
Motorschaden
Kolbenfresser

Opel Vectra
4,5 Jahre
88.000 km

MangelOLG Frankfurt
Dauerbruch der Ventilfeder eines Motorzylinders
Porsche 944 S 2
10 Jahre
122.000 km

MangelOLG Köln
Defekt des Automatikgetriebes
Renault Laguna Grandtour
7,5 Jahre
84.000 km

MangelOLG Düsseldorf
Abnutzung der Bremsscheiben und Bremsklötze
Geräusche an der Servolenkungspumpe

VW Passat Variant
9 Jahre
173.695 km

VerschleißAG Dresden
Riss des Zahnriemens
VW Sharan
160.190 km

VerschleißLG Itzehoe
Federbruch der Lamellenkupplung
Getriebeschaden

Volvo C 70 Cabrio
43.538 km

MangelLG Köln

>> Verkehrsunfallbilanz 1. Halbjahr 2011: Weniger Unfälle aber mehr Unfallopfer
Über 1.800 Menschen kamen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben. Das waren nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes 141 Menschen mehr als im ersten Halbjahr 2010 (+8,5 %). Fast genauso hoch war die Zunahme bei den Verletzten mit +8,1 % auf etwa 182.800. Insgesamt musste die Polizei in den ersten sechs Monaten dieses Jahres aber weniger Unfälle aufnehmen als im gleichen Vorjahreszeitraum. Mit einer Gesamtzahl von rund 1,12 Mio. verringerte sich die Zahl der Unfälle in diesem Zeitraum um 2,1 %. Davon gab es bei 980.000 Unfällen ausschließlich Sachschaden (-3,5 %), bei 142.900 Unfällen (+8,8 %) kamen Personen zu Schaden. Die Entwicklung des Unfallgeschehens im ersten Halbjahr 2011 ist zum Teil auf sehr unterschiedliche Witterungsbedingungen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. In elf Bundesländern starben von Januar bis Juni dieses Jahres mehr Menschen bei Verkehrsunfällen als im ersten Halbjahr 2010. Besonders stark war die Zunahme in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils +29 %. Bezogen auf 1 Mio. Einwohner kamen im ersten Halbjahr 2011 durchschnittlich 22 Straßenverkehrsteilnehmer ums Leben. Das größte Risiko im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken, bestand in den ersten sechs Monaten in Mecklenburg-Vorpommern mit 43 Getöteten je 1 Mio. Einwohner, gefolgt von Brandenburg mit 36 und Sachsen-Anhalt mit 35. Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt bewegten sich die Werte in den drei Stadtstaaten, die aber aufgrund ihrer Siedlungsstruktur generell niedrigere Werte aufweisen. Ebenfalls niedrig war das Risiko in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit jeweils 16 tödlich Verunglückten je 1 Mio. Einwohner.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 305 vom 22.08.2011 des Statistischen Bundesamtes

>> Winterreifenpflicht
Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen anstatt der vorgeschriebenen M+S-Reifen (sog. Winterreifen) fährt, dem droht ab Dezember 2010 ein Bußgeld in Höhe von 40,00 EUR, bei Behinderung anderer sogar 80,00 EUR. Gleichzeitig wird jeweils ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Winterreifenpflicht gilt auch für Lkw, allerdings nur unzureichend, weil Lkw nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen müssen. Vorsicht bei Mietwagen: Grundsätzlich sind Mietwagenfirmen nicht verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Winterreifen auszustatten. Nicht selten müssen deshalb Kunden für das gewünschte Mietfahrzeug Winterreifen gegen Aufpreis hinzubuchen. Grund: Bußgeldrechtlich haftet immer der Fahrer, nicht der Fahrzeughalter.

>> Brennpunkt Verkehrsunfallschaden: Wer sich auf die Versicherung verlässt, zahlt nicht selten drauf
Albtraum Verkehrsunfall: Hat es gekracht und das eigene Auto ist nur noch ein Haufen Blech, fühlen sich viele Verkehrsteilnehmer in der Aufregung völlig hilflos und allein gelassen. Wie gut, dass sich am nächsten Tag eine freundliche Stimme am Telefon meldet, sich als Sachbearbeiter der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vorstellt und eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung verspricht. Die freundliche Stimme erklärt, man brauche sich um nichts zu kümmern, das kaputte Auto werde in eine geeignete Partnerwerkstatt abgeschleppt und man könne es bereits in drei Tagen wieder abholen. Falls nötig, stünde auch ein passender Mietwagen zur Verfügung, so dass man keinerlei finanzielle Einbußen durch den Unfall erleiden würde. Zum Abschluss des Telefongesprächs mahnt die noch immer freundliche Stimme mit nachdrücklichem Ton, man möge das komplette Schadensmanagement der Versicherung überlassen, damit der gesamte Schaden schnell und mühelos behoben werden könnte [...] Darum gilt: Bequemlichkeit ist nicht alles. Wer sich auf die scheinbar wohlwollende Hilfe der Versicherer einlässt, zahlt mitunter drauf ... (PDF-Datei)

>> Alkohol und Drogen häufigster Untersuchungsanlass für MPU im Jahr 2009
Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mussten im Kalenderjahr 2009 rund 106.000 Menschen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU - sog. "Idiotentest"). Hauptursachen waren die erstmalige Auffälligkeit mit Alkohol (30 %), der Drogen- und Medikamentenmissbrauch (19 %) und die wiederholte Auffälligkeit mit Alkohol (17 %). Erst an vierter Stelle folgten Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol (15 %).

>> Verhalten während einer Verkehrskontrolle durch die Polizei
Wer in eine Polizeikontrolle kommt, sollte seine Pflichten aber auch seine Rechte kennen, um keine Nachteile zu erleiden ... (PDF-Datei)

>> Deutliche Bußgelderhöhung ab 01.02.2009
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Ab 01.02.2009 greift der neue Bußgeldkatalog. Es ist die schärfste Bußgelderhöhung aller Zeiten. Zu schnell, zu nah, zu viel Alkohol, die Geldbußen haben sich zum Teil verdoppelt. Die in das Verkehrszentralregister einzutragenden Punkte für die jeweiligen Verstöße ändern sich hingegen nicht.

Die Geldbuße für Fahrten mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille und mehr hat sich verdoppelt von 250 auf 500 Euro. Punkte in Flensburg: 4

                                                      

Bis zu 400 Euro (bisher: 250 Euro) beträgt das Bußgeld, wenn sich der Abstand bei über 130 km/h auf weniger als 65 Meter verringert. Punkte in Flensburg: 4

                                                      

Wer eine rote Ampel überfährt, zahlt nunmehr 90 Euro (bisher: 50 Euro) plus 3 Punkte in Flensburg. Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der jetzt mit 200 Euro (bisher: 125 Euro) geahndet wird. Punkte in Flensburg: 4

Für Linksfahrer auf der Autobahn, die andere behindern, verdoppelt sich die Geldbuße auf 80 Euro. Plus 1 Punkt in Flensburg. Rechts überholen kostet fortan 100 Euro statt 50 Euro und bringt 3 Punkte im Verkehrszentralregister. 

                                                       

Auch bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht sich das Bußgeld. Ab einer Übertretung von 21 km/h wird es nun um einiges teurer als bisher. Siehe Bußgeld Geschwindigkeit

>> Geschwindigkeitsmessungen nicht selten fehlerhaft

 

In der täglichen Praxis ist nicht selten festzustellen, dass polizeiliche Geschwin-digkeitsmessungen, z.B. via ESO ES 1.0 bzw. ES 3.0 oder Poliscan, entweder durch unsachgemäße Bedienung des Mess-personals oder infolge technischer Fehler z.B. aufgrund von Reflexionen unrichtig und damit unzulässig sind. Beispielsweise ist das Geschwindigkeitsmessverfahren Vitronic PoliScan Speed sowohl unter den technischen Sachverständigen als auch in der Rechtsprechung der Amtsgerichte umstritten. So hat u.a. das AG Mannheim einen Betroffenen von dem Vorwurf einer per Vitronic PoliScan Speed ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung freige-sprochen, weil eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle der Geschwindigkeits-messungen nicht möglich sei. Es empfiehlt sich deshalb in Zweifelsfällen oder ggf. bei einem drohenden Fahrverbot, die Messungen durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Soweit eine Verkehrsrechtsschutzversicherung be-steht, sind die Kosten eines solchen Sachverständigengutachtens regelmäßig vom Versicherungsschutz mitumfasst. Ob eine Geschwindigkeitsmessung oder eine Überwachungsanlage für Rotlichtverstöße Angriffspunkte oder Unregelmäßigkeiten aufweist, kann ein im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt meist nach Akteneinsicht in die amtliche Bußgeldakte feststellen. Denn erfahrungsgemäß ist oftmals nicht nur das Messergebnis selbst fehlerhaft zustande gekommen. Nicht selten führt auch der fehlerhafte Umgang der Behörden mit Beweismitteln zu falschen Beanzeigungen. Dabei können Fehler nicht nur beim Gerätebenutzer sondern auch beim Auswerter oder Sachbearbeiter der Bußgeldstelle vorkommen. 

>> Geschwindigkeitsmessungen und Bußgeldbescheide nach Ansicht der FDP-Fraktion fehlerhaft

Die Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen und den Bußgeldbescheiden sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/13521). Den Liberalen zufolge hat eine Studie der Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft ergeben, dass etwa 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen, die Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde liegen, fehlerhaft seien.

In fünf Prozent der Fälle seien die Mängel so groß gewesen, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Lediglich 15 Prozent aller Bescheide seien ohne jeden Mangel gewesen. Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie sie die Studie und deren Ergebnisse bewertet und welche Maßnahmen sie ergreifen will, um die Mängelwahrscheinlichkeit bei Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu verringern. Außerdem interessiert die Abgeordneten, wie hoch seit 2005 die jährlichen Einnahmen durch Bußgelder wegen Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen gewesen seien und ob die Bundesregierung es für sinnvoll erachtet, die Toleranzgrenze bei Geschwindigkeitsmessungen von derzeit drei Stundenkilometer zu erhöhen.

Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ist im Internetangebot des Deutschen Bundestages zu finden: BT-Drs. 16/13521.

Quelle: Bundestag, hib-Meldungen Nr. 212/2009 vom 09.07.2009

Hinweis: Rechtsanwalt Mathias Melzig ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, u.a. in Berlin, Brandenburg, Cottbus, Dessau, Dresden, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Leipzig, Magdeburg und Potsdam als Anwalt und Strafverteidiger vertretungsbefugt. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen derzeit auf dem Verkehrsrecht, Strafrecht und Vertragsrecht (Arbetsrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht u.a.).

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