Informationen
1. Verhalten während einer Verkehrskontrolle durch die Polizei
Wer in eine Polizeikontrolle kommt, sollte seine Pflichten aber auch seine Rechte kennen, um keine Nachteile zu erleiden ... (PDF-Datei)
2. Deutliche Bußgelderhöhung ab 01.02.2009
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Ab 01.02.2009 greift der neue Bußgeldkatalog. Es ist die schärfste Bußgelderhöhung aller Zeiten. Zu schnell, zu nah, zu viel Alkohol, die Geldbußen haben sich zum Teil verdoppelt. Die in das Verkehrszentralregister einzutragenden Punkte für die jeweiligen Verstöße ändern sich hingegen nicht.
Die Geldbuße für Fahrten mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille und mehr hat sich verdoppelt von 250 auf 500 Euro. Punkte in Flensburg: 4
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Bis zu 400 Euro (bisher: 250 Euro) beträgt das Bußgeld, wenn sich der Abstand bei über 130 km/h auf weniger als 65 Meter verringert. Punkte in Flensburg: 4
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Wer eine rote Ampel überfährt, zahlt nunmehr 90 Euro (bisher: 50 Euro) plus 3 Punkte in Flensburg. Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, spricht man von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der jetzt mit 200 Euro (bisher: 125 Euro) geahndet wird. Punkte in Flensburg: 4
Für Linksfahrer auf der Autobahn, die andere behindern, verdoppelt sich die Geldbuße auf 80 Euro. Plus 1 Punkt in Flensburg. Rechts überholen kostet fortan 100 Euro statt 50 Euro und bringt 3 Punkte im Verkehrszentralregister.
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Auch bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht sich das Bußgeld. Ab einer Übertretung von 21 km/h wird es nun um einiges teurer als bisher. Siehe Bußgeld Geschwindigkeit
3. Geschwindigkeitsmessungen nicht selten fehlerhaft
![]() | In der täglichen Praxis ist nicht selten festzustellen, dass polizeiliche Geschwin-digkeitsmessungen, z.B. via ESO ES 1.0 bzw. ES 3.0 oder Poliscan, entweder durch unsachgemäße Bedienung des Mess-personals oder infolge technischer Fehler z.B. aufgrund von Reflexionen unrichtig und damit unzulässig sind. Beispielsweise ist das Geschwindigkeitsmessverfahren Vitronic PoliScan Speed sowohl unter den technischen Sachverständigen als auch in der Rechtsprechung der Amtsgerichte umstritten. So hat u.a. das AG Mannheim einen Betroffenen von dem Vorwurf einer per Vitronic PoliScan Speed ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung freige-sprochen, weil eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle der Geschwindigkeits-messungen nicht möglich sei. Es empfiehlt sich deshalb in Zweifelsfällen oder ggf. bei einem drohenden Fahrverbot, die Messungen durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Soweit eine Verkehrsrechtsschutzversicherung be-steht, sind die Kosten eines solchen Sachverständigengutachtens regelmäßig vom Versicherungsschutz mitumfasst. Ob eine Geschwindigkeitsmessung oder eine Überwachungsanlage für Rotlichtverstöße Angriffspunkte oder Unregelmäßigkeiten aufweist, kann ein im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt meist nach Akteneinsicht in die amtliche Bußgeldakte feststellen. Denn erfahrungsgemäß ist oftmals nicht nur das Messergebnis selbst fehlerhaft zustande gekommen. Nicht selten führt auch der fehlerhafte Umgang der Behörden mit Beweismitteln zu falschen Beanzeigungen. Dabei können Fehler nicht nur beim Gerätebenutzer sondern auch beim Auswerter oder Sachbearbeiter der Bußgeldstelle vorkommen. |
4. Geschwindigkeitsmessungen und Bußgeldbescheide nach Ansicht der FDP-Fraktion fehlerhaft
Die Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen und den Bußgeldbescheiden sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/13521). Den Liberalen zufolge hat eine Studie der Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft ergeben, dass etwa 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen, die Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde liegen, fehlerhaft seien.
In fünf Prozent der Fälle seien die Mängel so groß gewesen, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Lediglich 15 Prozent aller Bescheide seien ohne jeden Mangel gewesen. Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie sie die Studie und deren Ergebnisse bewertet und welche Maßnahmen sie ergreifen will, um die Mängelwahrscheinlichkeit bei Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu verringern. Außerdem interessiert die Abgeordneten, wie hoch seit 2005 die jährlichen Einnahmen durch Bußgelder wegen Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen gewesen seien und ob die Bundesregierung es für sinnvoll erachtet, die Toleranzgrenze bei Geschwindigkeitsmessungen von derzeit drei Stundenkilometer zu erhöhen.
Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ist im Internetangebot des Deutschen Bundestages zu finden: BT-Drs. 16/13521.
Quelle: Bundestag, hib-Meldungen Nr. 212/2009 vom 09.07.2009
Hinweis: Rechtsanwalt Mathias Melzig ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland, u.a. in Berlin, Brandenburg, Cottbus, Dessau, Dresden, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Leipzig, Magdeburg und Potsdam als Anwalt und Strafverteidiger vertretungsbefugt.
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